Datenschutz und Datenschutzbeauftragter
Was ist das? Wer braucht das?
Datenschutz ist gesetzlich vorgeschrieben.
Grundlage hierfür ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Personen sollen davor geschützt werden, dass sie durch den Umgang mit ihren Daten in ihren Persönlichkeitsrechten beeinträchtigt werden. Ein Datenschutzbeauftragter wird u. a. benötigt sobald 10 oder mehr Mitarbeiter mit der elektronischen Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Personenbezogenen Daten beschäftigt sind.
Hauptproblem für den Betroffenen ist sicherlich, dass er nicht nachvollziehen kann, was mit seinen persönlichen Daten geschieht, wo sie gespeichert sind, und vor allem, ob und wie diese Daten zusammengeführt werden.
Ein plastisches Beispiel:
Firma A hat Ihren Namen, Ihre Wohnanschrift und ihre Mailadresse. Firma B weiß aus Onlinegeschäften, dass Sie regelmäßig Sportartikel für Ihr Hobby, den Leistungssport, kaufen. Bei Firma C wiederum ist gespeichert, dass Sie sich im Internet regelmäßig über Herzkrankheiten informieren. Führen wir diese Daten bei Versicherung D zusammen können Sie sich vorstellen, was diese Versicherung sagt, wenn Sie sich dort privat krankenversichern möchten.
Hier fasst das Datenschutzgesetz welches es bereits seit Dezember 1990 gibt,
die letzte Novellierung fand im August 2009 statt.
Wer ist in Ihrem Haus der Datenschutzbeauftragte?
Unser speziell geschultes Personal übernimmt für Ihr Unternehmen die Aufgaben und Pflichten des „externen“ Datenschutzbeauftragter.
Wir bieten Ihnen:
Beratung,
Schulung und Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter,
Erstellung von Verfahrensverzeichnissen,
Erstellung von Arbeitsanweisungen,
Übernahme der Pflichten als externer Datenschutzbeauftragter,
Für nähere Informationen stehen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
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